Driving Urban Transitions– 1. Ausschreibung 2022

Ausschreibung offen von 21.09.2022 12:00 bis 21.11.2022 13:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Europäische Union
Im Rahmen der ersten Ausschreibung der Driving Urban Transitions Partnership (DUT) sollen Städte und Gemeinden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftliche Organisationen und andere relevante Stakeholder transnationale Konsortien bilden. In gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Innovationsprojekten soll der urbane Transformation in den Feldern der urbanen Mobilitäts- und Energiewende ermöglicht und unterstützt werden. Hierfür stehen national 5,2 Millionen Euro bereit, wovon 3,0 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des 15-Minutes City Pathway (15mC topic 1-3) und 2,2 Millionen Euro auf die Schwerpunkte des Positive Energy Districts Pathway (PED topic 1-3) entfallen. Gegebenenfalls steht zusätzlich ein Budget der Europäischen Kommission aus der Europäischen Partnerschaft Driving Urban Transitions für erfolgreiche österreichische Antragsteller:innen zur Verfügung. Diese Ausschreibung wird transnational durchgeführt und ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe müssen Kurzanträge (pre-proposal) eingereicht werden. Dieser Schritt ist verpflichtend. Wenn die Evaluierung des Kurzantrags erfolgreich war, wird zur Erstellung eines Vollantrags eingeladen.

ACHTUNG: Neben dem Antragsverfahren auf transnationaler Ebene ist für österreichische Partner:innen zudem die Beantragung auf nationaler Ebene im eCall der FFG verpflichtend. Der transnationale Antrag muss bis spätestens 21. November 2022, 13.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 23. November 2022, 12.00 Uhr MEZ im eCall.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kooperative F&E-Projekte und Projekte der orientierten Grundlagenforschung. Für antragstellende Organisationen aus Österreich ist die Teilnahme an einem der folgenden Ausschreibungsschwerpunkten möglich:

15-Minutes City Pathway 

  • 15mC topic 1: Strengthen the mix of urban functions and services
  • 15mC topic 2: Foster sustainable options for personal mobility and logistics in urban outskirts (and beyond)
  • 15mC topic 3: (Re)imagine urban public spaces and streets for vibrant, sustainable neighbourhoods

Positive Energy Districts Pathway

  • PED topic 1: Energy communities – energy transition driven by civil society
  • PED topic 2: Energy flexibility strategies – technological, legal, societal challenges
  • PED topic 3: Energy efficiency in existing urban structures

Nähere Informationen zu den Ausschreibungsschwerpunkten finden Sie im Abschnitt 2.3 „Call topics“ des transnationalen Ausschreibungsleitfadens (Call text).

Der dritte, transnational ausgeschriebene Pathway, der Circular Urban Economies Transition Pathway, wird seitens des BMK nicht gefördert. Dementsprechend kann eine österreichische Projektbeteiligung an Vorhaben, die einen seiner Ausschreibungsschwerpunkte adressieren, nicht gefördert werden.

In den einzelnen Forschungskategorien der Ausschreibung Urban Transformation Capacities sind für österreichische Projektpartner folgende Förderungsinstrumente verfügbar:

Forschungskategorien (research type) transnational Forschungskategorien und Förderungsinstrument national
Innovation / urban innovation and implementation

Experimentelle Entwicklung

Kooperatives F&E Projekt der Experimentellen Entwicklung – Transnationale Ausschreibungen

Applied research / applied urban research

Industrielle Forschung

Kooperatives F&E Projekt der Industriellen Forschung – Transnationale Ausschreibungen

Strategic research / strategic urban research

Orientierte Grundlagenforschung

Projekt der orientierten Grundlagenforschung – Transnationale Ausschreibungen
NUR für Forschungseinrichtungen zulässig!

Bitte beachten Sie die im ergänzenden nationalen Leitfaden sowie die in den geltenden Instrumentenleitfäden angegebenen (Kooperations-)Anforderungen!

Die Basis zur Kostenanerkennung der österreichischen Projektpartner:innen bildet der Leitfaden „Kostenanerkennung in FFG-Projekten“ (Kostenleitfaden Version 2.2).

Wer wird gefördert? 

Urbane Akteure aus den folgenden Ländern sind eingeladen ihre interdisziplinären und Stakeholder-inclusive Projekte in einem zweistufigen Verfahren einzureichen: 

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. 

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Kommunen und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.

In Projekten der Forschungskategorie „Strategic research / strategic urban research“ (AT: „Orientierte Grundlagenforschung“) können von österreichischer Seite nur Forschungseinrichtungen gefördert werden.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 100 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Instrumentenleitfäden (siehe Downloadcenter).

Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem kooperative F&E Projekt liegt bei insgesamt EUR 300.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 100.000.

Die maximale Förderung für österreichische Beteiligte in einem Projekt der orientierten Grundlagenforschung liegt bei insgesamt EUR 200.000, die minimale Förderung insgesamt bei EUR 60.000.

Was sind die Einreichkriterien?

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des jeweiligen Instrumentenleitfadens (siehe Downloadcenter) sowie der transnationalen Ausschreibung beachten. 

  • In kooperativen F&E Projekten muss im transnationalen Konsortium zumindest ein gefördertes Unternehmen vertreten sein. 
  • Alle österreichischen Partner eines Projekts müssen, die gleiche Forschungskategorie im Antrag wählen.

Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen.

Eine detaillierte Darstellung der Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Im Sinne der Ziele der FTI-Mission „Klimaneutrale Stadt“ wird der Austausch mit den (zukünftigen) österreichischen Pionierstädten  zur Nutzung von Synergien und Vermeidung von Redundanzen empfohlen. Dies kann etwa im Rahmen und durch Teilnahme an Formaten des Austausch- und Lernprozesses, wie im Ausschreibungsleitfaden Pionierstadt – Partnerschaft für klimaneutrale Städte 2030 (Seite 9) dargestellt, erfolgen. Die mit diesem Austausch verbundenen Kosten sind förderfähig und sollten mit rund EUR 2.000 je Projektjahr kalkuliert werden.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Neben der transnationalen Einreichung über das transnationale Einreichsystem ist zudem eine nationale Einreichung notwendig.

In der ersten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Kostenplan, Partner,..)im eCall
  • das Pre-proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 21. November 2022, 13.00 Uhr MEZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 23. November 2022, 12.00 Uhr MEZ im eCall.

In der zweiten Stufe benötigten Sie für die nationale Einreichung:

  • Online Formular (Arbeitsplan, detaillierter Kostenplan, Partner,..)im eCall
  • das Full proposal, so wie es auch transnational eingereicht wurde, als verpflichtenden Anhang

Der transnationale Antrag muss bis spätestens 03. Mai 2023, 13.00 Uhr MESZ über das transnationale Einreichsystem eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 05. Mai 2023, 12.00 Uhr MESZ im eCall.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Evaluierungsergebnisse der ersten Stufe werden im März 2023 vorliegen, die der zweiten Stufe Juli 2023. Mit der Förderentscheidung ist im Juli/August 2023 zu rechnen.

Wer trifft die Förderungsentscheidung und was ist die Rechtsgrundlage?

Die Geschäftsführung der FFG trifft die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.

Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Missionen-Richtlinie).

 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Veranstaltungen, Webinaren und den transnationalen Ausschreibungsleitfadens finden Sie auf der transnationale Seite der Ausschreibung.
Die transnationale Matchmakingplattform bietet unterschiedlichste Möglichkeiten zur Partner:innen- und Projektsuche.

 

Kontakt

DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
Förderungsberatung

T 0043577555042
DI Paul KUTTNER Bakk.techn.
DI Paul KUTTNER Bakk.techn.
Förderungsberatung

T 0043577555069
Dr. Dietrich LEIHS
Dr. Dietrich LEIHS
Förderungsberatung 15minC

T 0043577555034

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Ausschreibungsleitfaden

Projektbeschreibung

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Hinweis: In der ersten Stufe der gegenständlichen Ausschreibung ist im eCall kein detaillierter Kostenplan, sondern nur eine Darstellung nach Kostenkategorien gefordert und in das entsprechende Online-Formular einzutragen.

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.