Was wird gefördert?
Die Ausschreibung hat die Erarbeitung von innovativen Lösungen für das verkehrliche Zugangsmanagement in Städten und Stadtregionen im Rahmen von transnationalen kooperativen F&E-Projekten zum Ziel. Neben Österreich nehmen Belgien (Hauptstadtregion Brüssel sowie Flandern), Lettland, Schweden und die Türkei an der Ausschreibung teil. Die Projekte können eines oder mehrere der folgenden Ausschreibungsthemen adressieren:
- Erschließung neuer Potenziale im Bereich Zugangsmanagement und breite Etablierung von Lösungen
- Erreichung von breiter Akzeptanz und Beteiligung bei Maßnahmen des Zugangsmanagements
- Erhöhung der Agilität von Zugangsmanagement zur Anpassung an dynamische Veränderungen
- Erzielung von Effizienz, Robustheit und Wirksamkeit von Zugangsmanagement
Wer wird gefördert?
Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85% der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 2.5 des Instrumentenleitfadens für Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte – Transnationale Ausschreibungen. Die maximal beantragbare Förderung für österreichische Beteiligte in einem Projekt liegt bei insgesamt EUR 250.000, das Gesamtbudget für österreichische Projektbeteiligte in dieser Ausschreibung beträgt EUR 750.000.
Was sind die Einreichkriterien?
Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des Instrumentenleitfadens für Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte – Transnationale Ausschreibungen sowie der transnationalen Ausschreibung beachten. Das transnationale Konsortium muss zumindest eine/n weitere/n förderbare:n Projektbeteiligte:n aus einem weiteren an der Ausschreibung teilnehmenden Land umfassen, weiters muss zumindest ein gefördertes Unternehmen im transnationalen Konsortium vertreten sein. Außerdem muss zumindest ein relevanter Stakeholder als Projektbeteiligte:r oder nicht geförderte/r Kooperationspartner:in in das Projekt eingebunden sein; nähere Informationen dazu finden Sie im transnationalen Ausschreibungsleitfaden (siehe Downloadcenter). Die Projektlaufzeit darf maximal 30 Monate betragen.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Nähere Details zur Einreichung und zu den notwendigen Einreichunterlagen finden Sie im nationalen Ausschreibungsleitfaden im Downloadcenter.
Die Einreichung erfolgt sowohl transnational als auch national über das eCall-System der FFG. Der transnationale Antrag muss bis spätestens 15. September 2022, 12.00 Uhr CEST eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag dann bis 22. September 2022, 12.00 Uhr CEST.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Entscheidung über die Einreichungen ist für November 2022 vorgesehen, der frühestmögliche Projektstart im Jänner 2023.